StartseiteNews

Mehrwegpflicht für Metzger: Ohne Verpackung geht schon jetzt

Mehrwegpflicht für Metzger: Ohne Verpackung geht schon jetzt

Ab 2023 müssen alle, die Speisen für unterwegs in Einwegverpackungen anbieten auch eine Mehrweg-Alternative dafür bereitstellen. Die Mehrwegpflicht gilt auch für Fleischereien. Doch Mehrwegverpackungen sind auch jetzt schon ein Thema der Branche. Meist als Boxen beim Fleisch- und Wursteinkauf – mitgebracht von Kunden oder als Angebot der Betriebe.

Neue Regeln für Essen und Trinken zum Mitnehmen

Wer seine eigene Tupperdose an der Fleischtheke befüllen lässt und damit die Einwegverpackung vermeidet, kommt dem Gesetzgeber zuvor. 2023 kommt eine neue Mehrwegpflicht – auch für Metzgereien, die warme Speisen zum Mitnehmen anbieten. Wie auch Lieferdienste und Restaurants sollen sie dann verpflichtet sein, Mehrweg-Behälter als Alternative zu Einwegplastik anzubieten. Die Details der neuen Mehrwegpflicht stehen zwar noch nicht fest, aber schlau ist der Anbieter, der sich schon jetzt auf die Alternativen vorbereitet.

Entscheidende Punkte werden insbesondere die Rücknahme ausgegebener Verpackungen und die richtige Reinigung sein. Die damit einhergehende Logistik und die Eingliederung in die betrieblichen Hygieneabläufe werden davon abhängen, ob ein Unternehmen die Umsetzung selbst durchführt oder ob die Möglichkeit besteht, sich einem Anbieter eines entsprechenden Mehrwegsystems anzuschließen.

Die ersten Metzgereien bieten bereits jetzt eigene Pfandboxen an. Die Handhabung erfolgt dabei wie bei anderen Pfandartikeln. Für unsere HS- Soft Kunden, stellt dies zumindest in der Abrechnung kein Problem dar. Mit der Metzgereikassenwaage S2 und CashAssist erfolgt die Verrechnung auf Knopfdruck, die korrekte Mehrwertsteuer wird automatisch gewählt und der Pfandboxenbestand wird in der Warenwirtschaft auch gleich angepasst.

Ob Mehrwegboxen aus dem eigenen Betrieb oder die der Kunden: Klar ist einerseits, dass die Politik den Fokus bislang nur auf die sogenannten Take-away-Gerichte und nicht auf Fleisch- und Wurstwaren für den Verzehr zuhause. Für Letztgenanntes stehen keine verpflichtende Mehrwegangebote an.